Bitte beachten: Vorsprachen für dieses Anliegen nur nach vorheriger Terminvereinbarung.
Rote Kennzeichen können zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, zugeteilt werden.
Rote Dauerkennzeichen werden nur auf Antrag zugeteilt. Der Antrag ist bei der am Betriebssitz zuständigen Zulassungsbehörde zu stellen. Zur Antragstellung benötigen Sie folgende Unterlagen:
Bei Verlegung des Betriebssitzes in einen anderen Zulassungsbezirk ist dort die erneute Zuteilung zu beantragen.